Berichtskritik ist die Überarbeitung des Entwurfs des Prüfungsberichts durch einen i. d. R. nicht an der » Prüfung beteiligten Dritten zwecks Qualitätsverbesserung und Vereinheitlichung der zu erstattenden Prüfungsberichte. Die Berichtskritik erfolgt als formelle Berichtskritik: Vereinheitlichung des Aufbaus und der Gliederung der Prüfungsberichte, der Darstellungsform von Tabellen und Schemata, Gewährleistung einwandfreier Rechtschreibung, Zeichensetzung und präziser Ausdrucksform; materielle Berichtskritik: Sicherstellen der rechnerischen Richtigkeit der im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen, der Vollständigkeit der Angaben (u. U. mittels spezieller Fragebogen), der Abstimmung der Einzelangaben untereinander (Konsistenz der Aussage) und der Zulässigkeit von Schlußfolgerungen. Die Berichtskritik wird in großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i. d. R. in einer dem Vorstand direkt unterstellten Stabstelle (»Berichtskritik«), in kleineren Gesellschaften bzw. Sozietäten durch einen an der Prüfung nicht unmittelbar beteiligten Gesellschafter bzw. einen hinreichend erfahrenen Prüfungsleiter durchgeführt. Dem Einzelprüfer bleibt lediglich, seinen eigenen Prüfungsbericht mit zeithchem Abstand zu der Erstellung selbstkritisch durchzuarbeiten.
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