Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht. Dabei wird eine Unternehmung aufgespalten in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft. Die Besitzpersonengesellschaft behält das Anlagevermögen und verpachtet es an die Betriebskapitalgesellschaft. Dadurch wird das Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude) dem mit der betrieblichen Betätigung verbundenen Risiko entzogen. Auch steuerliche Erwägungen können eine Rolle spielen: Es wird versucht, durch Ausnutzung bestimmter, spezifischer Vorteile der Personen- und Kapitalgesellschaften eine gegenüber der "reinen" Rechtsform steuerlich besser gestellte Mischform zu konstruieren.
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