Certified Check
Garantie einer Bank bzw. Akzept auf einem Scheck als unbedingtes Einlösungsversprechen. Nach ScheckG nicht zulässig bzw. als nicht geschrieben geltend. Verhindert werden soll dadurch eine Verwendung von Schecks wie Banknoten. Ausnahme: bestätigter Bundesbankscheck. In manchen anderen Ländern sind bestätigte Schecks zulässig und gebräuchlich: Grossbritannien (Certified-, Markedcheque), Frankreich (Cheque certifie), USA (Good-Vermerk).
Von einer Zweigstelle einer Landeszentralbank bestätigter Scheck. Die Einlösung des Gegenwertes wird bis zu acht Tagen nach dem Ausstellungsdatum garantiert. Die Bestätigung ist auf einem Scheck auf ein Konto bei einer Landeszentralbank vermerkt. Während dieser Zeit entspricht der Scheck wirtschaftlich dem Bargeld. Bestätigte Schecks werden bei geschäftlichen Transaktionen wie Auktionen, Grundstücksverkäufen u.a. verwendet, wo sonst direkt Bargeld verlangt wird, das damit ersetzt werden kann. Der Gegenwert für den bestätigten Scheck wird mit der Bestätigung vom Konto im Voraus abgebucht. Banken besorgen ihren Kunden bestätigte Schecks auf ihr Landeszentralbankkonto ebenfalls gegen Vorausbuchung.
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