Der Bestätigungsbericht („auditor’s report“) wird am Ende einer Abschlussprüfung erstellt und enthält in der Regel die folgenden Bestandteile: Überschrift, Adressat, einleitender Abschnitt (Identifizierung des geprüften Abschlusses und Hinweis auf die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung und des Abschlussprüfers), beschreibender Abschnitt (ein Hinweis auf die zugrunde liegenden Prüfungsvorschriften und eine Beschreibung der vom Abschlussprüfer durchgeführten Tätigkeiten), ein Abschnitt über die Abgabe eines Prüfungsurteils, Datum des Bestätigungsberichts und die Adresse des Abschlussprüfers sowie seine Unterschrift. Der Bestätigungsbericht nach ISA ist in der Regel an die Anteilseigner oder das Aufsichtsgremium gerichtet. Das Prüfungsurteil ist in Form einer uneingeschränkt positiven Gesamtaussage („unqualified opinion“), in Form einer eingeschränkt positiven Gesamtaussage („qualified opinion“) oder in Form einer nicht positiven Gesamtaussage („adverse opinion“) abzugeben. Nach ISA besteht außerdem die Möglichkeit, die Abgabe eines Prüfungsurteils zu verweigern („disclaimer of opinion“).
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