Spezialfall des leistungsbezogenen Gutsverzehrs, der nur den Normalverbrauch erfaßt, der vom Betrieb im Regelfall, d.h. im Durchschnitt einer längeren Periode und unter den üblichen Produktionsbedingungen, aufgewendet werden muß. Verwendet man diesen betriebsnotwendigen Gutsverzehr als Grundlage für einen allgemeinen Kostenbegriff, so wird jeder über dem Regelverbrauch liegende tatsächliche Verzehr bei der Vorgabe dieser Normkosten vernachlässigt. Ein solches Vorgehen macht jedoch einen effektiven Soll-IstKostenvergleich zur Beurteilung des Wirtschaftlichkeitsgrades unmöglich und erscheint deshalb wenig sinnvoll.
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