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Betriebstypologie

Die Betriebe, mit denen sich die Betriebswirtschaftslehre beschäftigt, lassen sich in Form einer Betriebstypologie nach verschiedenen Merkmalen gruppieren. Die Hervorhebung bestimmter Merkmale der einzelnen Betriebstypen soll eine sinnvolle Systematisierung und bessere Unterscheidung möglich machen. Sie ist nach Paul Nowak außerdem ein Hilfsmittel für die Bestimmung der betrieblichen Bedingungen, über deren Feststellung der Praktiker die in bezug auf den Zielerreichungsgrad geeignetesten Betriebsformen und Verfahren auswählen kann.

Die wichtigsten Gliederungsmerkmale sind die Einteilung der Betriebe nach dem Betriebszweck, nach der Leistungsart, nach dem Wirtschaftszweig, nach der Faktorintensität, nach der Betriebsgröße, nach der Standortorientierung, nach den Eigentumsverhältnissen, nach der Rechtsform, nach den Fertigungstypen, nach den Fertigungsverfahren. Bei der Einteilung nach dem Betriebszweck können Produktions- und Konsumtionsbetriebe unterschieden werden. Bei der Einteilung nach der Art der erstellten Leistung wird nach Sachleistungsbetrieben und nach Dienstleistungsbetrieben untergliedert. Bei der Einteilung nach Wirtschaftszweigen, die auf die betrieblichen Hauptfunktionen, wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Lagerung, Finanzierung, zurückgeführt werden können, werden beispielsweise Handelsbetriebe, Industriebetriebe, Lagereibetriebe ( Verkehrsbetriebe), Bankbetriebe erfaßt. Die Einteilung nach der Faktorintensität berücksichtigt den vorherrschenden Produktionsfaktor. Die Gliederung nach der Betriebsgröße teilt die Betriebe in Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein, wobei die Zahl der Beschäftigten, die Größe der Bilanzsumme und die Höhe der Umsatzerlöse herangezogen werden, um eine Betriebsgröße zu bestimmen. Bei der Gliederung nach der Standortorientierung werden verkehrs-, absatz-, energie-, material-, arbeite- und abgabenorientierte Betriebe unterschieden. Die Gliederung nach den Eigentumsverhältnissen teilt die Betriebe in private und öffentliche Betriebe ein. Die Gliederung nach der Rechtsform teilt die Betriebe in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Formen ein, wobei bei den privatrechtlichen Formen Einzelunternehmungen und Gesellschaftsunternehmungen, nämlich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, unterschieden werden. Die Gliederung nach Fertigungstypen unterscheidet in Betriebe der Einzel-, Serien- und Massenfertigung. Bei der Einteilung nach Fertigungsverfahren werden Betriebe mit Werkstattfertigung und Fließfertigung untersucht.

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