im Unterschied zur Kostenmiete diejenige Miete, die im Rahmen der Zielsetzungen der Wohnungspolitik als tragbar angesehen wird. Konkret handelt es sich um den Betrag, der sich im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Quadratmeter Wohnfläche unter Berücksichtigung der öffentlichen Förderungsmittel (Wohnungsbaupolitik) durchschnittlich ergibt. Massgebend ist dabei der Bewilligungszeitpunkt, also der Zeitpunkt, in dem die für die Wohnungsbauförderung zuständige Institution (die Bewilligungsstelle) die Zusage gibt, dass für ein Bauvorhaben öffentliche Mittel eingesetzt werden können. Die Differenz zwischen Kostenmiete und Bewilligungsmiete verdeutlicht den Subventionsaufwand im sozialen Wohnungsbau .
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