Indossament
Beim Blankoindossament handelt es sich um ein Indossament ohne Bezeichnung des Empfängers.
Indossament
siehe Indossament (bei Wechseln).
Wird auch als Kurzindossament bezeichnet. Dieses Indossament besteht nur aus der Unterschrift des Indossanten, erfüllt jedoch alle Indossamentsfunktionen. Neben dem Blankoindossament gibt es noch das Vollindossament sowie das Inkasso- und Pfandindossament.
Siehe auch: Indossament
Das Indossament auf einem Wertpapier besteht nur aus der Unterschrift des Indossanten. Jeder Erwerber eines solchen Papiers kann seinen Namen oder den Namen eines anderen, an den er das Wertpapier weitergibt, eintragen.
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