Der
Schuldner muß die Leistung dem Gläubiger bringen. Leistungs- und Erfolgsort
sind daher der Wohnsitz des Gläubigers. Die Bringschuld ist ein eher seltener
Fall und zu unterscheiden von der Schickschuld.
Bringschulden (Ggs. Holschulden) sind die am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllenden Schulden. Allerdings muss dasentweder vertraglich vereinbart oder den Umständen entsprechend üblich sein (Verkehrssitte). Denn nach dem BGB sind Schulden aller Art grundsätzlich Holschulden.
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