Bruttoverfahren (Ggs. Nettoverfahren) heißt bei Warenbuchungen: Der Warenerfolg wird ermittelt, indem der Wareneinsatz zu Einkaufspreisen und der Umsatz zu Verkaufspreisen auf den jeweiligen Seiten der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden. bei Umsatzsteuerbuchungen: Verbuchung von Entgelt und Umsatzsteuer (USt) in einem Betrag und Ausbuchung der USt am Ende des Voranmeldungszeitraums. Beispiel: Barkauf von Büromaterial für L160 DM (inkl. 16% USt) bei monatlicher USt-Voranmeldung: Buchung bei Kauf: Büromaterial L160 DM an Kasse L160 DM: am Monatsende: Vorsteuer 160 DM an Büromaterial 160 DM.
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