Wie auch in anderen Wirtschaftszwei gen sind Buchhaltung und Jahresabschluß der Verkehrsbetriebe die Teile des betrieblichen Rechnungswesens, die neben der eigenen auch der Information exter ner Institutionen und Personen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu dienen haben. Ihre Bestandteile, Formen und Inhalte sind daher anders als die der Ko stenrechnung oder der kurzfristigen Erfolgsrechnung der Verkehrsbe triebe als betriebsinterne Informa tionsinstrumente n erheblichem Maße rechtlichen Regelungen unter worfen, die nur wenige verkehrsspe zifische Ausnahmen zulassen. In un geregelten Bereichen, wie z. Buchhaltung und Jahresabschluß der Verkehrsbetriebe dem der Kontenrahmen, sind dagegen zwischen- und innerhalb der VerBuchprüfungsgesellschaft kehrszweige erhebliche Unterschiede vorhanden. Es ist jedoch die Tendenz erkennbar, der laufenden Aufzeich nung von Geschäftsvorfällen in den Buchhaltungen der Verkehrsbetriebe zunehmend am Abschlußgliede rungsprinzip ausgerichtete Konten pläne zugrund e zu legen. In den Bilanzen und den Gewinn und Verlustrechnungen schlagen sich Eigenheiten der Leistungserstellung von Verkehrsbetrieben im wesentli chen in der Weise nieder, daß wegen des fehlenden Eigentums an den Verkehrsobjekten weder Rohstoff vorräte noch Rohstoffaufwendungen vorhanden sein können. Mögliche Bestände an unvollendeten Ver kehrsleistungen finden andererseits nur bei Schiffahrtsbetrieben dadurch Berücksichtigung, daß die Aufwen dungen für noch nicht beendete Rei sen aktiviert und ihre Bestandverän derungen ausgewiesen werden. Die Struktur verkehrsbetrieblicher Jah resabschlüsse ist daher Grundsätzlich durch hohe Anteile des Anlagever mögens am Gesamtvermögen und hohe Anteile der Personalaufwen dungen an den Gesamtaufwendungen gekennzeichnet. Buchprüfungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaften (BPG) können nach näherer Maßgabe des § 128 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) von der obersten Landesbe hörde für Wirtschaft anerkannt wer den. Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, daß die Gesell schaft von • vereidigten Buchprü fern (vBP) verantwortlich geführt wird. Die Vorschriften über die An erkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) finden entsprechende Anwendung. Wegen des zahlenmäßigen Rückgangs der vBP gibt es seit 1977 keine BPG mehr. Buchung Die Buchung ist die Darstellung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen der Buchhaltung, genauer, die Eintra gung dieses Geschäftsvorfalls in eines der je nach dem gewählten Buchhaitungssystem zu führenden Bücher. Die Buchung erfolgt auf den jeweils beteiligten Konten. Die inhaltliche Darstellung einer Buchung wird in einheitlicher Weise durch die Aufstellung eines Buchungssatzes ange geben. Umbuchungen können im Rahmender Verbuchung des Anlagevermö gens entstehen (z. Buchhaltung und Jahresabschluß der Verkehrsbetriebe Anlagen im Bau werden fertiggestellt); aber auchdurch die vorbereitenden Abschlußbuchungen, durch die einzelne » Konten erst abschlußreif gemacht werden können (z. Buchhaltung und Jahresabschluß der Verkehrsbetriebe Verbuchungvon Abschreibungen). Die Hauptabschlußübersicht weist für diese diversen Umbuchungen eine besondereSpalte auf.
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