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Bündnis für Arbeit

Das gesamtwirtschaftliche Bündnis für Arbeit ist eine Reaktion auf die Erkenntnis der Regierungen, dass es im Wesentlichen zwei Wege gibt, hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und beschäftigungspolitische Ziele zu erreichen: eine einseitige Liberalisierung, Dezentralisierung und Deregulierung nationaler Beschäftigungssysteme, was etwa in Großbritannien in den achtziger Jahren erfolgte, und die Kooperation zwischen Regierung und mTarifparteien. Letzteres wird in Deutschland seit Ende 1995 unter dem Begriff „Bündnis für Arbeit“ diskutiert, findet sich jedoch seit Mitte der achtziger Jahre unter dem Begriff „Sozialpakt“ auch in anderen Ländern. Ziel solcher Sozialpakte sind beschäftigungsfördernde Reformen bei der institutionellen Gestaltung der Arbeitsmärkte, der Tarifpolitik und der sozialen Sicherungssysteme. Letztlich geht es bei dem dabei stattfindenden politischen Tausch zwischen Regierung und den organisierten Interessen darum, Entscheidungen zwischen den Spitzenverbänden und der Regierung auf den genannten Politikfeldern auf oberster Ebene herbeizuführen. In der deutschen Debatte wurde vor allem die fehlende demokratische Legitimation bemängelt, da auf diese Weise organisierte Interessen an der politischen Macht partizipieren, ohne entsprechende Verantwortung übernehmen zu müssen. Zudem könnten Funktionäre großer Interessenverbände nur unverbindliche Absichtserklärungen abgeben, so dass nicht ersichtlich sei, wie der gruppenspezifische Interessenegoismus auf diese Weise reguliert und gemeinwohlverträglich gemacht werden kann. Schließlich bestehe die Gefahr, Kompromisse zu Lasten Dritter — vor allem der Arbeitslosen, der Steuerzahler und künftiger Generationen — herbeizuführen. Es bleibt unklar, ob Sozialpakte notwendigerweise zum Scheitern verurteilt sind und die gesellschaftliche Wohlfahrt negativ beeinträchtigen, oder ob nur die Art der Umsetzung in Deutschland verfehlt ist. Betriebliche Bündnisse für Arbeit werden hingegen positiver beurteilt. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Vereinbarungen, bei denen die Beschäftigten als Gegenleistung für ihre Lohnzurückhaltung eine Beschäftigungsgarantie des Arbeitgebers erhalten.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein Bündnis von Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und Regierung mit dem erklärten Ziel der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Die Gewerkschaften waren demzufolge bei Tarifverhandlungen zum Verzicht auf Reallohnerhöhung bereit, wenn dafür die Arbeitgeber Neueinstellungen verbindlich zusagen würden. Die Unternehmer lehnten dieses Bündnis ab. Auf betrieblicher Ebene führten solche Vereinbarungen zu Lohneinbußen und Arbeitszeitverschiebungen ohne Lohnausgleich, jedoch nicht zu neuen Arbeitsplätzen. Die 1998 gewählte „rot“grüne Regierung strebt nach einem großen Bündnis für Arbeit. Die Unternehmerverbände versuchen dessen Inhalte zu diktieren.

>Arbeitslosigkeit, >Regulierung, staatliche

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