(BVG)
gesetzliche Grundlage für die Kriegsopferversorgung
und Muster für analoge Regelungen der sozialen Entschädigung. Es wurde,
anknüpfend an das nach dem 1. Weltkrieg geschaffene Reichsversorgungsgesetz,
1950 erlassen und seitdem durch zahlreiche Änderungen weiter ausgebaut zur
umfassenden Musterregelung des als soziale Entschädigung zu bezeichnenden
besonderen Bereichs der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
Vorhergehender Fachbegriff: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) | Nächster Fachbegriff: Bundesverwaltung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|