Auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und für Bußgeldverfahren gilt prinzipiell, daß für die Zumessung der Sanktion die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind. Um jedoch die Verfahren bei massenhaft vorkommenden Rechtsverstößen zu vereinfachen und die Gleichbehandlung der Betroffenen zu gewährleisten, gibt es beispielsweise für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr einen Bußgeldkatalog. In diesem Bußgeldkatalog sind für stets wiederkehrende Regelverstöße die Höhen der Geldbußen gleich festgelegt. Der Bußgeldkalalog ist verbindlich. Das Einspruchsrecht setzt er allerdings nicht außer Kraft.
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