Das Cafeteria-Prinzip ist ein Instrument der » betrieblichen Sozialpolitik im engeren Sinne, welches in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit längerem praktiziert, in der Bundesrepublik Deutschland aber seit kurzem diskutiert wird. Dabei wird im Rahmen der Umstrukturierung der betrieblichen Sozialleistungen den Mitarbeitern eine Wahlmöglichkeit bezüglich der betrieblichen Sozialleistungen eingeräumt; daher hat das Verfahren auch seinen Namen. Durch das Cafeteria-Prinzip wird versucht, das vorhandene Angebot an freiwilligen zusätzlichen Leistungen an dem tatsächlichen Bedarf der Arbeitnehmer zu orientieren, um eine höhere Attraktivität der betrieblichen Sozialleistungen zu bewirken. Dabei bieten sich drei verschiedene Varianten an, die als Zusatzpläne, Auswahlpläne und Kernpläne bezeichnet werden. Die Inanspruchnahme der Wahlleistungen kann durch die Gehaltshöhe, die Betriebszugehörigkeit und den Familienstand der Mitarbeiter begrenzt werden. Außerdem kann dem Mitarbeiter auch die Möglichkeit der Selbstbeteiligung angeboten werden, um über sein Einkommen weitere Leistungen nachzufragen.
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