Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen
Die Zentraleuropäische Freihandelsverein-barung (Central European Free Trade Association) wurde am 1. März 1993 durch Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechien gegründet. Mitglieder sind zwischenzeitlich Rumänien (seit 1996), Slowenien (seit 1997) und Bulgarien (seit 1998). Vorläufer war das so genannte Visegrader-Quartett der Gründerstaaten. Die baltischen Staaten, Kroatien, Mazedonien und die Ukraine gelten als Aufnahmekandidaten, die als Bedingung für eine Aufnahme bereits einen Assoziierungsvertrag mit der EU abgeschlossen haben müssen.
Ziel der CEFTA ist ein schrittweiser Abbau der Zölle für Agrar- und Industrieprodukte (Integrationsabkommen). Nach einer Übergangszeit sollten bis zum 1. Januar 2001 Zölle und andere Hindernisse im Handel der Industrieprodukte völlig abgeschafft und für Agrarprodukte eine wesentliche Erleichterung geschaffen werden. Durch die Erleichterung des Warenaustausches erhöhte sich der intraregionale Handel von 2 bis 5 % (1990) auf über 10 % (1999) zwischen den Mitgliedstaaten. Der Zollabbau erfolgt gemäß bilateral ausgehandelten Produktelisten und ist bereits für 90 % der Industrieprodukte vollzogen, wenngleich noch Beschränkungen bei hochsensiblen Produkten (z.B. Textil, Stahl, Fahrzeugbau) und Ausnahmen bestehen bleiben, die zu einem erheblichen Spielraum für die einzelnen Mitgliedstaaten führen. Insbesondere bestehen auch Probleme in dem individuellen Streben der Staaten nach einer EU-Integration.
Abk. f. (engl.) Central European Free Trade Agreement; Zentraleuropäisches Freihandels-Abkommen.
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