(Kaltanruf). Unaufgeforderter Anruf eines Anbieters bei potenziellen Nachfragern (Nichtkunden). Ist im privaten Bereich (B2C) immer verboten, es sei denn, es liegt das ausdrückliche, in aller Regel schriftliche Einverständnis des Angerufenen hierfür vor, auch im gewerblichen Bereich (B2B) nur dann erlaubt, wenn aufgrund der Geschäftsumstände davon auszugehen ist, dass der Angerufene Bedarf für die angebotene Leistung hat.
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