Bezeichnung für sämtliche organisatorische Vorkehrungen, die darauf abzielen, daß das Personal in Börsen, Kassenvereinen, Wertpapierabteilungen von Banken, bei Kursmaklern oder sonstigen Finanzintermediären vorgegebene Arbeitsvorschriften genauestens einhalten. Dies geschieht zu dem Zweck, daß entsprechende Vorgaben des Gesetzgebers, der Wertpapieraufsicht, der Börsen und anderer Institutionen entsprechend umgesetzt und eingehalten werden.
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