Provision, Vermittlungsoder Maklergebühr.
(Maklergebühr, Maklercourtage, Vermittlungsprovision) Vergütung, die den Maklern für die Vermittlung von Börsengeschäften zusteht. Die Courtagesätze sind im amtlichen Handel einheitlich in ihrer Höhe wie folgt festgeschrieben:
? Aktien und Bezugsrechte 0,06 % vom Kurswert (mind. 0,50 DM)
? Anleihen bis einschl. 50 000,? DM: 0,075 % (mind. 0,50 DM); bis 5 Mio DM: 0,0075% (mind. 500 DM); über 5 Mio DM: 0,003 %.
Die Courtage ist die Gebühr, die ein Makler für die Vermittlung der von ihm durchgeführten Geschäfte (Börsengeschäfte, Versicherungsgeschäfte) erhält.
Brokerage, Maklergebühr Lohn eines Maklers (Handelsmakler, Devisenmakler, Schiffsmakler), auf den dieser jedoch erst Anspruch erheben kann, wenn ein von ihm vermittelter Vertrag rechtswirksam zustandegekommen ist. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, ist die Courtage von jeder Partei zur Hälfte zu zahlen. Der sogenannte Zivilmakler des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird jedoch ausschließlich von seinem Auftraggeber entlohnt. Courtagen kommen unter anderem in folgenden weiteren Bereichen vor:
- Als Vermittlungsgebühr eines Börsenmaklers im Wertpapierhandel. Während freie Makler nicht an feste Gebührensätze gebunden sind, berechnen die amtlichen Kursmakler an deutschen Börsen einheitliche Sätze auf der Basis des Nennbetrages (bei Rentenwerten) und des Kurswertes (bei Aktien). Die Courtage wird in der Regel von der Bank entrichtet, die sie zu Lasten des Wertpapierkäufers- bzw. Wertpapierverkäufers in Rechnung stellt;
als Vermittlungsgebühr eines Versicherungsmaklers für die einem Versicherer zugeführten Abschlüsse;
als Vermittlungsgebühr im Immobiliengeschäft.
Bezeichnung für die Maklergebühr an der Devisen- und Wertpapierbörse.
ist die Gebühr, die ein Makler für die Vermittlung eines Wertpapiergeschäfts erhebt. Sie wird in % vom Geschäftsumfang berechnet.
Courtage nennt man die Gebühr eines Maklers, beispielsweise eines Immobilienmaklers, der ein Immobiliengeschäft, oder eines Kursmaklers, der ein Wertpapiergeschäft vermittelt.
Kurtage.
Gebühr, die Börsenmakler für die Vermittlung von Börsengeschäften erhalten. Kursmakler; Börse.
Siehe: Kurtage, Maklerprovision
Vergütung für die Vermittlungstätigkeit des Handelsmaklers und Kursmaklers.
Siehe Kurtage
Vorhergehender Fachbegriff: Course a Terme | Nächster Fachbegriff: Courtier Maritime
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|