Nachsicht-Akkreditiv
Akkreditiv, bei welchem dem Akkreditivauftraggeber durch den Begünstigten ein Zahlungsziel (z. B. 60 Tage nach Dokumenteneinreichung) gewährt wird.
siehe Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung.
oder Zielzahlungsakkreditiv. Eine Variante des Nachsichtakkreditivs, bei dem der Akkreditivbegünstigte (Exporteur) dem Akkreditivauftraggeber (Importeur) ein Zahlungsziel einräumt (z. B. 30 Tage nach Dokumenteneinreichung).
Vorhergehender Fachbegriff: Deferred-Payment-Akkreditiv | Nächster Fachbegriff: Deferred-Payment-Inkassi
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|