sog. Nachzugsaktien, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet sind wie die Stammaktien. So sind bei den deferred shares in der Regel die Dividendenrechte oder/und die Stimmrechte eingeschränkt. Bei der Einschränkung der Dividendenrechte ist es beispielsweise möglich, daß Dividenden bei Nachzugsaktien erst nach der Bedienung der Stammaktien ausgeschüttet werden. Diese Aktienform kann somit als Gegentyp zur Vorzugsaktie gesehen werden. In Deutschland unterscheiden sich Nachzugs- von Stammaktien im Regelfall durch den Buchstabenaufdruck Lit. B.
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