1963 gegründete gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Berlin. Sie fördert vor allem die personelle Entwicklungshilfe durch Entsendung von freiwilligen Helfern für die Mitarbeit bei Projekten privater und staatlicher Einrichtungen in -# Entwicklungsländern. Dabei stehen Arbeitsplatzbeschaffung, ländliche Entwicklung, Ressourcenmanagement und Frauenförderung im Mittelpunkt. Hauptgesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, die den DED aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanziert.
(DED) Einrichtung der personellen Entwicklungshilfe. Der DED stellt als Mandatar des Bundes staatlichen und privaten Trägern in Entwicklungsländern Fachkräfte für die Mitarbeit in Projekten und Programmen zur Verfügung, unterstützt nationale Jugend- und Entwicklungsdienste und betreut auf deutscher Seite das Europäische Freiwilligenprogramm (EFP). Die Mitarbeit erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch einheimischer Partner und bei Zustimmung der Regierung des Landes. Schwerpunkte sind technisch-handwerkliche Programme sowie das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft und die Gemeinwesensarbeit. Der DED wurde 1963 gegründet. Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland und der Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee e.V.", ein Zusammenschluss privater deutscher Organisationen. Bis Anfang 1991 vermittelte der DED über 9000 Entwicklungshelfer aus über 100 Berufen. Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten rd. 1000 Entwicklungshelfer in 40 Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. Sitz ist Berlin.
Abk. für Deutscher Entwicklungsdienst
Vorhergehender Fachbegriff: Deutscher Entwicklungsdienst | Nächster Fachbegriff: Deutscher Forstwirtschaftsrat
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|