vertraglicher Zusammenschluss der deutschen Staaten ab 1.1. 1834 zu einer Zollunion. Vorausgegangen war die preussische Zollan- schlusspolitik seit 1818, getragen vom liberalen Gedanken des Zollabbaus. Angesichts der gewerblichen Rückständigkeit Deutschlands und der englischen Konkurrenz setzte sich seit 1819 der Nationalökonom Friedrich List für den Aufbau eines grösseren Marktes durch eine Zollunion ein. Über schrittweise Anschlüsse an den preussischen Wirtschaftsraum (1822 Sachsen-Weimar, 1828 Hessen-Darmstadt) sowie die Gründung des süddeutschen Zollvereins (Bayern-Württemberg 1828) und des mitteldeutschen Handelsvereins (1828) kam es 1833 zum Zusammenschluss von 18 deutschen Staaten im Deutschen Zollverein. Der zunächst auf englischen Druck entstandene "Steuerverein" unter Führung Hannovers zerbrach bis 1854 und schloss sich (mit Ausnahme der Hansestädte, die erst 1885/88 folgten) dem Zollverein an. Dagegen gelang es Österreich nicht, Mitglied zu werden (Dualismus Preussen-Österreich, ,klein- oder grossdeutsche Lösung). Der Deutsche Zollverein war keine überstaatliche Behörde, sondern eine völkerrechtliche Vereinbarung souveräner Staaten durch eine Vielzahl bilateraler Verträge. Die Vertragsdauer war zunächst auf acht, dann auf zwölf Jahre begrenzt. Beschlüsse der GeneralZollkonferenz verlangten Einstimmigkeit, die Preussen durch Androhung der Auflösung stets erreichen konnte. Der Zollverein zerbrach 1866, als im preussisch-österreichischen Krieg sich ein Teil der Mitglieder auf die österreichische Seite schlug. Ihm folgte die Einigung des Norddeutschen Bundes über das Zollwesen, die 1871 auf das neue Deutsche Reich überging; die Zölle wurden Reichsangelegenheit. Der Zollverein förderte durch den geschaffenen Markt die industrielle Entwicklung und das Verkehrswesen (Eisenbahnbau), brachte erste Vereinheitlichungen in Gewichts- und Währungsfragen und gilt allgemein als Wegbereiter der politischen Einigung im Reich von 1871. Literatur: Henderson, WO., The Zollverein, 3. Aufl., London 1968.
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