Deutsche Genossenschaftsbank Spitzeninstitut des dreistufig organisierten genossenschaftlichen Bankensektors: über den Kreditgenossenschaften mit lokalem Geschäftsbereich und den Genossenschaftlichen Zentralbanken mit regionalem Geschäftsbereich. Die DG BANK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital zu 80% die Genossenschaftlichen Zentralbanken halten. Als einziges Institut im genossenschaftlichen Bankensektor besitzt sie das Recht, Kapitalmarktpapiere zu emittieren; die Mittel leitet sie über die Zentralbanken den Kreditgenossenschaften zu. Im Zuge der starken Internationalisierung des Bankgeschäfts hat die DG BANK durch Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzen im Ausland den genossenschaftlichen Bankensektor auch an die internationalen Finanzmärkte angeschlossen.
Vorhergehender Fachbegriff: DFN | Nächster Fachbegriff: DGB
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|