Preisermittlung, die auf dem Grundsatz beruht, daß für Zusatzaufträge nur die Grenzkosten als Preisuntergrenze dienen sollen. Brauchen beispielsweise Ausgaben (fixe Kostenbestandteile) nicht berücksichtigt zu werden, so sind die Grenzselbstkosten aufgrund der Berechnung durch die Deckungsbeitragsrechnung die Preisuntergrenze. Unter Liquiditätsgesichtspunkten kann sich jedoch eine hiervon unterscheidende Preisuntergrenze ergeben.
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