Überführung von Information aus einer nicht digitalen in eine digitale Form (Digitalität). Bilder können z.B. mit Hilfe eines Scanners digitalisiert werden. Das Ergebnis ist eine Binärdatei. Die Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke ist eine Vervielfältigung, die nur mit Einverständnis des Urhebers (Lizenz) zulässig ist (Urheberrecht).
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