Methode zur Vermeidung der doppelten (oder mehrfachen) Besteuerung, die sich sowohl in Doppelbesteuerungsabkommen als auch im Rahmen der unilateralen Maßnahmen findet (insbesondere § 34c EStG, § 26 KStG). Nach nationalem Recht wird die Anrechnung nur auf Antrag und im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen gewährt. Ferner müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, um eine direkte Anrechnung vornehmen zu können, insbesondere muß die im Ausland gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende Steuer der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer entsprechen.
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