(1) Gewährleistung einer Mindestdividende an die Minderaktionäre durch Dritte (zumeist Mehrheitsaktionär) in bestimmter Höhe. Die Dividendengarantie ist in diesem Fall zumeist befristet.
(2) Bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien soll durch eine Dividendengarantie den Aktionären generell ein Investitionsanreiz gegeben werden.
Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht) erhalten eine Mindestdividendengarantie. Sofern bei schlechten Ergebnissen keine Dividendenausschüttung erfolgt, werden bei einer späteren Dividendenauszahlung zuerst die Vorzugsaktie mit Dividendengarantie bedient, bevor die Stammaktien eine Dividendenzahlung erhalten.
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