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E-Commerce-Recht

Die Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr werden durch die europäische Rechtsentwicklung geprägt. Die Richtlinien zum Fernabsatz, zur digitalen Signatur, zum elektronischen Geschäftsverkehr und zu Finanzdienstleistungen im Internet sind nur einige Beispiele. Damit ist ein europäischer Standard des Verbraucherschutzes für Internet-Verträge geschaffen worden. Das Angebot von Waren und Dienstleistungen im Internet wird als Teledienst angesehen, sodass das Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Anwendung finden (Teledienstedatenschutz). Die Anbieter haften nicht nur für eigene, sondern auch für fremde Inhalte, wenn sie deren Nutzung technisch verhindern können und dies organisatorisch zumutbar ist. Im Internet bilden sich besondere Regeln des Vertragsrechts heraus (Internet-Recht). Die Einbeziehung von Online-AGB, die Frage des Schriftformerfordernisses und die Beweiswürdigung digitaler Dokumente sind nur einige Beispiele. Die elektronische Signatur ersetzt zwar nicht die Schriftform, da die eigenhändige Unterschrift fehlt; sie bietet aber einen internationalen Sicherheitsstandard. Die unverfälschte Datenübermittlung und die Identität des Absenders lassen sich feststellen. In vielen Fällen reicht zudem die Textform aus, sodass die Datenspeicherung den Beweiswert der Erklärung sichert. Mit Umsetzung der Europäischen Fernabsatzrichtlinie wurde ein Widerrufs-und Rückgaberecht der Verbraucher für alle im Internet geschlossenen Verträge eingeführt (Fernabsatzvertrag). Die Anbieter haben Mindestinformationen über sich selbst, das Produkt bzw. die Leistung und die Zahlungskonditionen zu geben. Dies gilt für alle unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Tele- und Mediendienst) geschlossenen Verträge. Bedient sich ein Unternehmer zum Zweck des Vertragsabschlusses eines Teleoder Mediendienstes, sind weitergehende Pflichten vorgesehen, vgl. § 312e BGB. Im elektronischen Geschäftsverkehr hat der Unternehmer technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann. Er hat für die Kunden umfangreiche Informationen einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen online bereitzustellen. Im E-Commerce gilt der vertragsrechtliche Grundsatz der freien Rechtswahl (Kollisionsrecht).

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