sind betriebliche Leistungen, die nicht zum Absatz bestimmt sind. Sie werden anstelle von Fremdleistungen vom Betrieb selbst beansprucht. Beispiele: Eigenreparaturen, selbsterstellte Anlagen, Eigenenergie.
Begriff:
Eigenleistungen oder innerbetriebliche Leistungen sind solche betrieblichen Leistungen, die nicht zum Absatz bestimmt sind, sondern anstelle von Fremdleistungen vom Betrieb selbst beansprucht werden.
Beispiel:
Eigenenergie, Eigenreparaturen, selbsterstellte Anlagen.
innerbetriebliche Leistungen
(innerbetriebliche Leistungen) sind Leistungen (Waren, Dienstleistungen usw.), die der eigenen Verwendungen des leistenden (herstellenden) Betriebs zugeführt werden. Siehe auch Betriebsabrechnung (BAB).
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