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Einander ausschließende Investitionen

Bezeichnung für zwei oder mehrere zur Auswahl stehende Investitionsprojekte, von denen aus technischen Gründen sinnvollerweise nur eines realisiert werden kann. Eine solche Situation liegt z.B. dann vor, wenn zur Beseitigung eines Engpasses in der Fertigung die Anschaffung nur einer zusätzlichen Fräsmaschine erforderlich ist und der Betrieb alternativ zwischen den Maschinen A, B und C wählen kann. Als funktionsgleiche Alternativen schließen sich A, B und C technisch aus, weil zur Lösung des Problems genau eine Anlage benötigt wird. Entscheidungen der beschriebenen Art gehören zu den Investitionseinzelentscheidungen. Instrumentarien zur Fundierung solcher Entscheidungen stellen die sukzessiven Kalküle der Investitionsrechnung, speziell die Partialmodelle, bereit.

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