In der Diskussion über die Weiterentwicklung der gegliederten Krankenversicherung spielt gelegentlich die Einheitskasse als Reformoption eine Rolle. Mit ihr könnte z. B. eine Bundesversicherungsanstalt für die Krankenversicherung als bundesunmittelbare Körperschaft gemeint sein, die die Mittelaufbringung und die Finanzierung der Leistungsanbieter zentral vornimmt. Die Vielfalt der Kassenarten (Orts-, Betriebs-, Innungs-, Ersatzkrankenkassen etc.) würde zugunsten einer einheitlichen Organisation aufgegeben. Eine Einheitskasse würde die derzeitige Autonomie der Krankenkassen beseitigen und den Abschluss einer zu beobachtenden Tendenz zur Zentralisierung darstellen. Anderen Varianten einer Weiterentwicklung des Krankenversicherungsschutzes (Reform des derzeitigen gegliederten Systems, prämienfinanziertes Versicherungssystem, abgestufte Erstattungssysteme) wird im allgemeinen der Vorzug gegeben.
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