ein vom Zentralausschuß für industrielles Rechnungswesen (Zafir) geschaffener Kontenrahmen, der nur für die sowjetrussische Zone verbindlich ist. Am 1. 1. 1948 wurde für die volkseigenen Industriebetriebe und später auch für die sonstigen Mittel-und Großbetriebe der Einheitskontenrahmen eingeführt, der sich inhaltlich am deutschen Vorbild (Kontenrahmen) orientiert. Dieser Einheitskontenrahmen darf aber nicht mit dem Gemeinschaftskontenrahmen verwechselt werden.
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