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einstufige analytische Kostenauflösung

Die analytischen Verfahren der Kostenauflösung werden auf der Basis von Zukunftsbetrachtungen mit Hilfe von Verbrauchsanalysen, Messungen, Berechnungen und Schätzungen durchgeführt. Bei der einstufigen analytische Kostenauflösung plant man die Mengen- und Zeitvorgaben für einen einzigen Beschäftigungswert, die Planbeschäftigung.

Dabei werden alle Kostenarten daraufhin untersucht, ob sie fix oder variabel sind.

Vorgehen:
Die Vorgehensweise ist, wie nachstehende Übersicht zeigt, durch vier Schritte charakterisiert:

(1) Man sucht für jede Kostenstelle die geeignete Bezugsgröße B und legt die Planbeschäftigung Bp fest.

(2) Man ermittelt mit Hilfe von Verbrauchsanalysen, Messungen, Berechnungen und Schätzungen die Werte der einzelnen Kostenarten und faßt sie zu den Gesamtkosten Kp zusammen, z. B. folgendermaßen:

(3) Die gesamten Plankosten Kp der Planbeschäftigung Bp teilt man auf in fixe Kosten Kfp und variable Kosten Kvp. Dabei wird jede Kostenart daraufhin untersucht, ob ihre Existenz ganz oder teilweise gerechtfertigt ist, wenn die Beschäftigung gegen Null tendiert. Einer Kostenart kann man nicht ansehen, ob sie fix oder variabel ist; erst die Einzelbetrachtung der Kostenarten in den Kostenstellen ergibt eine Schätzgrundlage für die Beantwortung der Frage:
fix oder variabel?

(4) Daraus ergibt sich die (als linear angenommene) Sollkostenfunktion

Ks = Kfp + kvp ? B mit kvp = Kvp : Bp.

Problem:
Der Nachteil der analytischen Gemeinkostenplanung in einstufiger Form besteht in der Notwendigkeit des Einsatzes qualifizierter Fachkräfte, die die Verbrauchsanalysen, Messungen, Berechnungen und Schätzungen durchführen. Dieser Nachteil dürfte jedoch meist aufgewogen werden durch

- genauere Beschäftigungs- und Kostenvorgaben,

- Vermeidung innerbetrieblicher Unwirtschaftlichkeiten,

- Zukunftsorientiertheit.

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