Mit der Einzelkostenerfassung ist die Buchung eines KLR-relevanten Vorganges gemeint, der ohne jede weitere Umrechnung oder Schlüsselung einem bestimmten Kostenartenkonto und einen Kostenträger- bzw. Produktkonto zugerechnet werden kann. Da ein Ziel der KLR die Transparenz hinsichtlich der erstellten Produkte ist, soll auch die Erfassung und Zuordnung der Kosten soweit wie möglich direkt auf den Kostenträger bzw. den internen und externen Produkten stattfinden.
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