Wirtschaftspolitische Einzelziele sind Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung bzw. ein hoher Beschäftigungsstand, angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. (Das sog. magische Viereck)
Diese vier Einzelziele sind Bund und Ländern im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 verbindlich vorgeschrieben. Zum wirtschaftspolitischen Zielkatalog zählen aber auch eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung sowie der Umweltschutz. Zwischen diesen Einzelzielen bestehen Zielbeziehungen
Vorhergehender Fachbegriff: Einzelzession | Nächster Fachbegriff: Einzelzwangsvollstreckungsverfahren
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|