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Engpaßplanung

Engpaßplanung ist ein Grundsatz betrieblicher Planung, wonach die Bezugsgrößenwerte nach Maßgabe des Engpasses (Minimumsektor) festgelegt werden. Die gesamte Planung ist stets auf den schwächsten Bereich, den ?Flaschenhals?, abzustellen.

Beispiel:
Bei Rohstoffknappheit wird die Produktion durch den Beschaffungsengpaß limitiert, bei knappen Maschinenzeiten durch den maschinellen Engpaß, bei knappen Absatzmöglichkeiten durch den Absatzengpaß.

Gegensatz:
Kapazitätsplanung

ein Grundsatz der betrieblichen Planung und auch bei der Festlegung der Planbeschäftigung der einzelnen Kostenstelle ein Planungsprinzip. Die gesamte Planung ist stets auf den schwächsten betrieblichen Teilbereich abzustellen. Bei Rohstoffknappheit ist dies der Beschaffungsplan, bei Kapitalknappheit der Finanzplan. Bei Rückgang des Absatzes bildet meist der Absatzplan den Engpaß (Ausgleichsgesetz der Planung). Vgl. Engpaßbestimmung. Vergleiche im Gegensatz hierzu Kapazitätsplanung, bei welcher bei der Kostenplanung in einer Kostenstelle sowie bei der Ermittlung des Plankostenverrechnungssatzes stets von einer bestimmten Kapazität (Normal- oder Maximalkapazität) als der Planbeschäftigung ausgegangen wird.

Ausgleichsgesetz der Planung

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