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Entscheidungsträger

Entscheidungsträger der Wirtschaftspolitik sind alle staatlichen (oder staatlich beauftragten) Personen und Institutionen, die auf der Grundlage der ihnen von der Gesellschaft (i.d.R. von den Wählern) zuerkannten Befugnisse verantwortlich wirtschaftspolitische Entscheidungen treffen. Sie verfügen gleichzeitig über die legitimierte staatliche Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieser Entscheidungen. Die Wirtschaftspolitik ist durch die Vielfalt ihrer Träger gekennzeichnet. Der Staat (Regierung, Parlament, staatliche Verwaltung) ist der Träger der Wirtschaftspolitik, mit Ausnahme der Geld- und Kreditpolitik, für die die Europäische Zentralbank die Verantwortung trägt. Sie ist in ihren Entscheidungen autonom, d.h. nicht von der Europäischen Kommission oder nationalen staatlichen Stellen abhängig.

Der Entscheidungsträger, auch Entscheidungssubjekt genannt, kann eine Person oder eine Personengruppe sein. Bei der Entscheidung einer Person handelt es sich um eine Individualentscheidung, bei der einer Personengruppe um eine Kollektiventscheidung. Bei der Individualentscheidung können nur Konflikte auftreten, die in der betreffenden Person zu suchen sind. Bei Kollektiventscheidungen sind darüber hinaus auch Konflikte zwischen den einzelnen Personen zu lösen, die bei dem Treffen einer Entscheidung zu berücksichtigen sind. Der Verlauf eines Entscheidungsprozesses wird im letzteren Fall wesentlich vom Verhalten der einzelnen Personen bestimmt.

Der Begriff des Entscheidungsträger ist eng verwandt mit dem Begriff des Entschei dungssubjektes. Vielfach werden sie synonym gebraucht. Der Entscheidungsträger fällt viel fach nur die sog. Finalentscheidung, während die Vorentscheidungen häu fig von Beratern oder Stäben getrof fen werden. Der Entscheidungsträger hat darauf zu ach ten, daß die Interdependenzen zwi schen den (fremden) Vorentscheidun gen und den (eigenen) Endentschei dungen für ihn nachprüfbar sind und keine irreversiblen Vorentscheidun gen ohne seine Zustimmung getroffen werden.

Bankentscheidungsträger.

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