Qualitätsmanagementphase Ressource und Prozessrealisierung. Es muss sichergestellt sein, dass die Konzeption von Produkten aufgrund gesicherter Anforderungen stattfindet, dass konzeptionelle Änderungen festgehalten werden und dass das Entwicklungsergebnis geprüft wird. Es muss ein Verfahren existieren, das je nach Projektgröße verschiedene Phasen der Entwicklung festlegt. Es muss sichergestellt sein, dass die Entwicklung auf einer Spezifikation basiert, die so mit dem Kunden abgestimmt ist oder die Kundenwünsche klar definiert. Diese Spezifikation muss vor allem die Annahmekriterien des Kunden umfassen. Für die Entwicklung müssen ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, deren Projektverantwortlichkeiten eindeutig festgelegt sind. Es muss ein Projektplan erstellt werden, dessen Umfang abhängig ist von der Projektgröße, der mindestens aber als Checklist ausgearbeitet ist. Es ist sinnvoll, schon bei kleineren Projekten eine Konzeption festzulegen, die aus vielen Phasen besteht. Am Ende jeder Phase wird das bis dahin erreichte Ergebnis mit den Vorgaben verglichen und die Durchführung dieser Prüfschritte dokumentiert. Und es muss sichergestellt sein, dass keine nachfolgende Phase begonnen wird, bevor nicht das Ergebnis der vorhergehenden geprüft und freigegeben wurde. Vor allem darf die Leistung nur dann erstmalig erbracht werden, wenn das Entwicklungsergebnis gegenüber den Vorgaben geprüft wurde. Während der Entwicklung muss der Status der Leistung erkennbar sein. Die Qualität der Leistung muss vor der erstmaligen Auslieferung vom Herstellerunternehmen geprüft werden. Der Kunde darf also nicht mit Anlauffriktionen belastet werden.
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