gliedert die mit einer Datenerhebung verbundenen Teilentscheidungen in mehrere, zeitlich aufeinanderfolgende Schritte: (1) Das Informationsproblem wird genau definiert. Damit wird festgelegt, welche Art von Information zu beschaffen ist. Zur Klärung des Informationsbedarfs wird gelegentlich auch eine Pilotstudie durchgeführt. (2) Im Anschluss daran werden die Informationsquellen ausgewählt. Massgeblich hierfür ist eine Gegenüberstellung des Wertes des Informationszuwachses und der Kosten, die mit der Nutzung einer Informationsquelle verbunden sind. (3) Danach muss die methodische Vorgehensweise (Forschungsmethode) bestimmt werden. Dabei wird es erforderlich sein, genaue Angaben über Ort, Zielgruppe, Umfang und Dauer der Erhebung zu machen. (4) Daran schliesst sich die Ausgestaltung des Erhebungsrahmens an. Im Rahmen einer Befragung ist z.B. ein Fragebogen zu entwickeln, für ein Beobachtungsexperiment die Versuchsanlage zu entwerfen. Daneben sind noch folgende Einzelheiten der Erhebung festzulegen: Erhebungsort, -umfang und -dauer. (5) Sodann ist eine Entscheidung bezüglich der Leitung und Durchführung der Erhebung zu treffen. Dafür kommen sowohl interne als auch externe Stellen in Frage. (6) Soweit die Erhebung Externen übertragen wurde, muss festgelegt werden, ob das damit befasste Institut auch mit der Auswertung der gewonnenen Daten beauftragt wird. (7) Schliesslich sind noch Überlegungen darüber anzustellen, inwieweit die Erhebungsergebnisse einer Kontrolle unterzogen werden sollen.
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