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Erste Hypothek

(1) ist wirtschaftlich gesehen für den Gläubiger eine risikofreie Beleihung während ihrer gesamten Laufdauer. Dieser Tatbestand wird erreicht, indem der Beleihungswert nur zu 60% angesetzt wird. Außerdem muß soweit die erste Hypothek durch eine Hypothekenbank begeben wird das beliehene Objekt einen dauerhaften Ertrag abwerfen;
(2) technisch gesehen, stellt sie die Eintragung an erster Rangstelle im Grundbuch dar. Die technisch erste Hypothek kann über den Beleihungswert von 60% hinausgehen.

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