ist eine Bezeichnung für den Kauf fertiggestellter Eigentumswohnungen und vergleichbarer Objekte. Vorder Eigennutzung oder Vermietung (also vor Fertigstellung des Objekts) ist es möglich, bestimmteWerbungskosten in einem bestimmten Umfang steuermindernd geltend zu machen (insbesondere ein Damnum). Bei beginnender Nutzung wird der Werbungskostenabzug eingschränkt; nur noch 1 b-Abschreibung und Absetzung von Schuldzinsen sind dann möglich.
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