Rechnung
(Rechnung) im Geschäftsleben übliche Abrechnung über Leistungsvorgänge. Sie dient den Geschäftspartnern als Buchungsbeleg, Kontroll- und Nachweismittel. Zivilrechtlich bestehen keine Vorschriften, Rechnungen sind jedoch Urkunden i.S.d. §415 ZPO. Für kaufmännische Rechnungen existiert ein Formularvorschlag des Deutschen Normenausschusses (DIN 4991). Danach besteht die Rechnung aus Kopf, Kern und zusätzlichen Vertragsbedingungen. Umsatzsteuerlich gelten als Mindesterfordernisse einer ordnungsmässigen Rechnung: • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und • des Leistungsempfängers, • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Lieferungsgegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, • Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung, • Entgelt und • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (§ 14 UStG). Das Vorliegen einer ordnungsmässigen Rechnung ist i.d.R. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Rechnung
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