Kauf- bzw. Verkaufsvertrag eines Kunden mit einem Kreditinstitut zu einem zwischen den Vertragspartnern ausgehandelten Preis. Provisionen oder zusätzliche Spesen werden hierbei nicht verrechnet, da der Festpreis ein Nettopreis ist. Das Kreditinstitut ist über ein von ihr vorgenommenes Deckungsgeschäft nicht rechenschaftspflichtig. Häufig wird ein Festpreis für Schuldverschreibungen vereinbart, die das Kreditinstitut aus eigenem Bestand liefert. Nach den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte können Aufträge in festverzinslichen Schuldverschreibungen dann außerbörslich ausgeführt werden, wenn sie aus einer Emission stammen, deren jeweiliger Gesamtnennbetrag weniger als zwei Milliarden Deutsche Mark beträgt.
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