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Finanzaufsicht

Der Markt für Finanzdienstleistungen ist in starkem Ausmaß reglementiert. Dies ist nicht nur in Deutschland der Fall, sondern in allen Staaten mit fortgeschrittenem Finanzsektor. Der Grund für die Regulierung liegt in der Bedeutung des Bankensektors für die Gesamtwirtschaft und den entsprechenden volkswirtschaftlichen Folgen, die sich für den Zusammenbruch der Bankindustrie bzw. einzelner Institute ergeben könnten. So verwundert es kaum, dass die allgemeine Aufsicht in Deutschland, wie sie heute vorzufinden ist, ihre Wurzeln in Bankenkrisen hatte (1901, 1906/07, 1931), in denen zahlreiche große Geschäftsbanken zahlungsunfähig wurden. Nachdem die Aufsicht zunächst nur sehr unsystematisch vorhanden war, wurde im Jahr 1934 das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) in Kraft gesetzt, das das «Grundgesetz» für die Aufsicht ist. Maßgebliche Inhalte waren eine allgemeine Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bankgeschäften sowie die permanente Aufsicht über die Banken, die von einem Aufsichtsamt für das Kreditwesen, einer Abteilung der damaligen Reichsbank, durchgeführt wurde. Dieser strukturelle Aufbau stellt auch heute noch die zentralen Bausteine für die Bankenaufsicht in Deutschland dar. Die Bedeutung der Finanzaufsicht zeigt sich darin, dass die internationalen Ratingagenturen ein effizientes Aufsichtswesen als einen wesentlichen Indikator für ein funktionsfähiges Finanzsystem ansehen. Diesem Bereich kommt damit eine fundamentale Rolle für eine gute Note im Bereich des Länderratings (3 Rating) zu. In Deutschland ist die Bankenaufsicht seit dem 1.5.2002 institutionell unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) untergebracht. In der BAFin sind die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Sektor Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Sektor Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Sektor Wertpapieraufsicht/AssetManagement) vereint. Die BAFin stellt eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen dar und soll nach dem Willen des Gesetzgebers effizienter als ihre Rechtsvorgänger auf den Trend zur Allfinanz und zur Globalisierung an den Finanzmärkten reagieren. Neben der BAFin spielt die Deutsche Bundesbank bei der Bankenaufsicht eine ergänzende Rolle. Die wichtigsten Prüfkriterien der Aufsicht stellen eine ausreichende Eigenkapitalausstattung (Eigenkapital), die Struktur von Aufbau und Ablauforganisation der Kreditinstitute sowie das Einhalten von vorgegebenen Risikobegrenzungen (z. B. Großkreditregelungen gem. § 13 KWG zur Begrenzung des Kreditrisikos) dar. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich im KWG sowie in zahlreichen Verordnungen und Erlassen. Seit Mitte der 1990er Jahre stellt die Aufsicht in hohem Maß das institutsinterne Risikocontrolling und managementsystem (9 Risikomanagement) in den Vordergrund: Für das Betreiben bestimmter Geschäftsarten werden umfangreiche Mindestanforderungen gestellt, die von den Instituten erfüllt werden müssen (z. B. Mindestanforderungen für das Betreiben von Handelsgeschäften, Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft). Entsprechend werden nicht nur laufende oder abgeschlossene operative Geschäfte der Institute, sondern zunehmend auch geplante Projekte sowie Geschäftsstrategien mit in die Beurteilung aufgenommen.

Der immer schnellere Anpassungsbedarf des KWG an die faktischen Entwicklungen im Bankenwesen verdeutlicht, dass die Aufsicht stets nur auf Entwicklungen im relativ dynamischen Bankensektor reagieren kann. So lagen zwischen der ersten und dritten Novelle des KWG noch 23 Jahre, zwischen der vierten und der aktuellen sechsten Novelle hingegen nur noch fünf Jahre. Als internationales Gremium im Bereich der Bankenaufsicht hat sich seit 1974 der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht profiliert, der einheitliche Aufsichtsstandards entwirft. Formal hat der Ausschuss zwar keinerlei Machtbefugnisse. Durch den Rang seiner Mitglieder besitzt er jedoch ein hohes Einflusspotenzial auf die internationale Bankgesetzgebung: In dem Komitee sitzen jeweils die nationalen Aufsichtsvertreter aus den weltweit zwölf wichtigsten Finanzplätzen. So wurde z. B. 1988 der Basel kkord beschlossen, der heute in mehr als 100 Staaten angewandt wird und der für zahlreiche Aktivgeschäfte eine Eigenkapitalunterlegung (Eigenkapital) in Höhe von 8 Prozent festlegt. In der Europäischen Union (Europäische Integration) wurde das Papier zunächst in eine Richtlinie umgesetzt und 1992 im deutschen Aufsichtsrecht verankert.

Eine fundamentale Erweiterung in Richtung qualitative Risikoorientierung und Kompetenzerweiterung der Bankenaufsicht stellen die aktuell diskutierten Basel I egelungen (, Basel II) dar. Eine Umsetzung ist ab 2006 vorgesehen. Die Bankenmärkte der EU haben sich zwar durch diverse Richtlinienentwürfe in ihrem Aufsichtswesen angenähert. Es sind jedoch noch immer zahlreiche Unterschiede zu erkennen, die aus dem Gestaltungsspielraum der nationalen Gesetzgeber resultieren. In der Union wird daher intensiv die Einrichtung einer einheitlichen Bankenaufsicht erörtert, um auch auf diesem Gebiet eine stärkere Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen.

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