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Flächenpolitik

bezieht sich auf die Optimierung von Laden- und/oder Lagerflächen. Zu unterscheiden sind: •     Einzelhandelsflächen (Laden-, Lager- und sonstige Nebenflächen), •     Grosshandelsflächen (Lager-, Verwaltungsund sonstige Nebenflächen). Auf den Bau von Läger und Läden einschl. der Grosshandels- oder Einzelhandelszentren wirken zahlreiche rechtliche Normen ein, so vor allem die öffentlich-rechtlichen Planungsfestsetzungen, etwa die  Bauleitplanung in der vorbereitenden Form des Flä- chennutzungsplans und in der verbindlichen Form des Bebauungsplans. Der Flächeneinsatz in Handelsbetrieben wird durch das Leistungsprogramm, insb. aber das Ausmass der Warenbevorratung bestimmt.

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