Der Zielsetzung des Eigentümers entsprechend regelmässig bewirtschafteter Wald. Der Begriff ist fränkischen Ursprungs. Als Ausdruck königlicher Gewalt wurde er für abgegrenzte, der allgemeinen Benutzung entzogene Gebiete (Königsforst) verwendet. Im Gegensatz dazu stand die gemeine Mark der Nutzung durch die Markgenossen offen. Rechtlich ist der Begriff Forst heute in dem übergeordneten Begriff Wald enthalten.
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