Ihre Existenz ist ein empirisches Phänomen; rechtlich oder kollektiv- bzw. tarifvertraglich bestehen keine entsprechenden Normierungen. Die Arbeiten, für die Frauen eingesetzt werden, sind i.d.R. geringer entlohnt als die traditionell von Männern ausgeübten Tätigkeiten. Frauen erzielen somit - betrachtet man die gesamtgesellschaftliche Einkommensverteilung - im Durchschnitt in allen Qualifikationsstufen signifikant niedrigere Einkommen als Männer (comparable worth).
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