Trittbrettfahrer. Personen, die ohne Zahlung eines Entgelts aufgrund externer Effekte oder mangels Anwendbarkeit des Ausschlussprinzips nicht für sie bestimmte Güter und Dienste nutzen, z. B. ein Besucher, der sich, ohne zu zahlen, einer Museumsführung anschließt, oder alle Nicht- mitglieder von Gewerkschaften, die in den Genuss der von den Gewerkschaften erstrittenen Tariferhöhungen kommen.
Trittbrettfahrer
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