Unterbegriff der Sozialkosten, kann direkt auf die Bruttogehalts-summe bzw. auf die Bruttolohn-summe prozentual zugerechnet werden, ohne den rechentechnischen Umweg über die Kostenstellenrechnung. Hierzu gehören Trennungsgelder, Ausbildungsbeihilfen, Pensionszuschüsse, Jubiläumsgratifikationen, Weihnachtsgelder usw. freiwilliger sekundärerer Sozialaufwand.
Vorhergehender Fachbegriff: Freiwilliger Vergleich | Nächster Fachbegriff: Freiwilliger, sekundärer Sozialaufwand
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|